Wirtschaftsprüfung

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sieht das Handelsrecht eine Jahresabschlussprüfung vor. Wir stehen Ihnen gerne in diesem Zusammenhang zur Verfügung und bieten auch nicht prüfungspflichtigen Unternehmen unsere Expertise bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung an.

Vorteile einer freiwilligen Prüfung: Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein belegter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Die Wirtschaftsprüfung erlaubt uns einen wesentlichen Einblick in ein Unternehmen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.

Weiterentwicklung Ihres Unternehmens: Den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit bildet nicht allein die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit Ihres Jahresabschlusses. Wir leiten für Sie auch Informationen und Eindrücke über die künftige, positive Unternehmensentwicklung ab.

Unser innovatives Leistungsangebot

  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • gesetzliche Konzernabschlussprüfungen
  • Sonderprüfungen (beispielsweise bei Umstrukturierungen, Gründungen)
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfungen nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
  • Prüfungen nach EEG/KWK-G
  • Unternehmensbewertungen
  • Bescheinigungen